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Viamia: Bundesunterstützung fällt kürzer aus

06. November 2024
Viamia: Bundesunterstützung fällt kürzer aus

Personen über 40 Jahre können eine freiwillige und kostenlose Standortbestimmung in Anspruch nehmen. Der Bund bietet den Kantonen das Programm Viamia an und finanziert es mit, allerdings für kürzere Zeit als ursprünglich vorgesehen. Der Regierungsrat hat den angepassten Antrag zur Durchführung beim Bund eingereicht.

Im Rahmen der Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials wurden ab 2022 kostenlose Standortbestimmungen für Arbeitnehmende ab 40 Jahren flächendeckend in allen Kantonen angeboten. Ende 2022 stimmte der Regierungsrat einer Durchführung des Bundesprogramms unter dem Namen Viamia erstmals zu (s. Medienmitteilung). Der Bund finanziert 80 Prozent des Programms und plante ursprünglich, seine Finanzierung einmalig von 2025–2028 zu verlängern. Der Kanton Glarus hat dem Bund Ende Juni 2024 mitgeteilt, die Viamia 2025–2028 durchführen zu wollen (s. Medienmitteilung).

Das eidgenössische Parlament hat jedoch im September 2024 entschieden, die Bundesfinanzierung für Viamia nur noch für ein weiteres Jahr bis Ende 2025 fortzuführen. Der Kanton Glarus will das Programm im Jahr 2025 weiterführen und hat aufgrund der Kürzung der Subventionsphase das Gesuch zur Durchführung nun aktualisiert. Ab 2026 liegt die Finanzierung von Viamia ausschließlich in den Händen des Kantons.

 

Quelle: Kanton Glarus, Public Newsroom