11. Februar 2025
Die Verordnung über die Führung des Grundbuchs mit elektronischer Datenverarbeitung wird geändert. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für einen automatischen Datenaustausch mit der kantonalen Personendatenplattform geschaffen.
Das Grundbuchamt prüft bei der Verwaltung von Grundstückinformationen und Abwicklung von Geschäftsfällen, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört die Überprüfung der Identität und Verfügungsberechtigung der anmeldenden Person. Eine korrekte und effiziente Datenerfassung wird durch die Verknüpfung der Software des Grundbuches mit der kantonalen Datenplattform der Einwohnerregister ermöglicht. Ein automatisierter Zugriff auf Personendaten erfordert allerdings eine gesetzliche Grundlage, da er in die informationelle Selbstbestimmung eingreift. Mit der Anpassung der Verordnung über die Führung des Grundbuchs mit elektronischer Datenverarbeitung schafft der Regierungsrat die rechtlichen Grundlagen dafür. Die Verordnungsänderung tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Quelle: Kanton Glarus, Public Newsroom