Die Landsgemeinde 2022 beschloss, dass Privatpersonen sowie Unternehmen Behördendienstleistungen künftig elektronisch nutzen können. Dafür steht ab Anfang September 2024 ein Serviceportal des Kantons und der Gemeinden zur Verfügung. Mit dem Gesetz über die digitale Verwaltung und der Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes wurden die rechtlichen Grundlagen für ein elektronisches Verwaltungsverfahren gelegt. Beide Gesetze delegieren diverse Regelungsgegenstände an den Regierungsrat. Deshalb hat er nun zwei Verordnungen verabschiedet: Zum einen die Verordnung über das Serviceportal, die technische Aspekte für die Inbetriebnahme regelt. Zum anderen die Verordnung über das elektronische Verwaltungsverfahren, welche die Durchführung von elektronischen Verwaltungsverfahren ermöglicht. Die beiden Verordnungen treten per 1. September 2024 in Kraft.
Quelle: Kanton Glarus, Public Newsroom