27. September 2022
Die wirtschaftliche Entwicklung soll im Kanton Glarus nachhaltig gestärkt werden. Der Regierungsrat möchte die Rahmenbedingungen mit Gesetzesänderungen verbessern. Ausserdem soll der Arbeitslosenfürsorgefonds mit 2,5 Millionen Franken alimentiert werden. Das Paket geht in die Vernehmlassung.
Im Interesse einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung soll ein Paket für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im Kanton Glarus geschnürt werden. Es beinhaltet kleinere Änderungen an insgesamt drei kantonalen Gesetzen sowie die Äufnung des Arbeitslosenfürsorgefonds mit 2,5 Millionen Franken. Der Regierungsrat schickt das Paket für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung bis Ende Oktober 2022 in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.
Fit machen für die Zukunft
Der Kanton Glarus muss sich verstärkt mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen der nahen Zukunft befassen, insbesondere mit der Transformation zur digitalen Arbeit. Der technologische Wandel ist für Arbeitnehmende und Bürger im Kanton Glarus spürbar. Bestehende Jobs verschwinden, neue Berufe werden geschaffen. Um die Arbeitsmarktfähigkeit der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, sollen digitale Grundkompetenzen vermittelt werden. Es entspricht einem definierten Ziel des Regierungsrates, die Transformation zur digitalen Arbeit in allen Sektoren zu ermöglichen und zu erleichtern.
Arbeitslosenfürsorgefonds neu ausrichten
Mit den Mitteln des Arbeitslosenfürsorgefonds können Personen gestützt werden, die arbeitslos geworden sind oder drohen, es zu werden. Er wurde geschaffen für die Weiterbildung und Umschulung von arbeitslosen Versicherten. Der Fonds steht u.a. für die Finanzierung von Beiträgen an Ausgesteuerte und für Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern zur Verfügung. Solche Erwerbsersatzleistungen wurden in den letzten Jahren stark nachgefragt, ein Rückgang des Bedarfs ist nicht in Sicht. Seit dem Jahr 2000 sind die verfügbaren Mittel von 6,5 Millionen Franken um mehr als die Hälfte auf 3,01 Millionen Franken per Ende 2022 geschwunden. Gleichzeitig können seit einigen Jahren keine Zinserträge mehr verbucht werden, womit dem Fonds keine Mittel mehr zufliessen.
Die Gelder aus dem Arbeitslosenfürsorgefonds sollen künftig nach einem neuen Ansatz verwendet werden. Die Mittel sollen künftig in Präventivmassnahmen zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit und der späteren Aussteuerung fliessen. Diese Neuausrichtung ist eine Abkehr von der Ausgesteuertenhilfe, welche zu spät ansetzt, hin zu einem präventiven Ansatz, der Arbeitslosigkeit und Aussteuerung verhindern will. Die Hilfeleistungen für Arbeitslose und Ausgesteuerte ist mit anderen etablierten Instrumenten sichergestellt. Ein Beispiel, wie die Bevölkerung besser für den technologischen Wandel qualifiziert werden kann, sind die Massnahmen im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT).
Standortförderung soll neu auch Areale entwickeln können
Die bisherige Standortförderung des Kantons Glarus ist auf die Gewährung von Finanzhilfen ausgelegt. In den über 40 Jahren seit Bestehen des Wirtschaftsförderungsfonds (heute Standortförderungsfonds) wurden rund 25 Millionen Franken für Bürgschaften, Darlehen und Zinskostenbeiträge gesprochen. Per September 2022 weist der Fonds noch ein Vermögen von 2,45 Millionen Franken aus. Künftig soll nebst Finanzhilfen auch eine aktive Bodenpolitik betrieben werden können. So können Areale aktiv erworben und Flächen für die Ansiedlung von erfolgreichen Unternehmen entwickelt werden. Die notwendigen Anpassungen im Standortförderungsgesetz haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Nach wie vor setzt der Landrat die Mittel fest, die dafür eingesetzt werden können.
Quelle: Kanton Glarus, Public Newsroom