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Kanton Glarus unterstützt den digitalen Wandel bei Privaten

13. August 2024
Kanton Glarus unterstützt den digitalen Wandel bei Privaten

Der Regierungsrat setzt die neue Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation per 13. August 2024 in Kraft. Damit schafft er die Rechtsgrundlage für die finanzielle Unterstützung von innovativen Digitalisierungsprojekten von Glarner Unternehmen.

Im Jahr 2022 hat die Landsgemeinde das Gesetz über die digitale Verwaltung beschlossen. Dieses ermöglicht dem Kanton, die digitale Transformation bei Privaten zu fördern. Dafür stellt der Kanton Glarus 2 Millionen Franken bereit. Die nun vom Regierungsrat beschlossene Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation regelt die Voraussetzungen für die Unterstützung und die Zuständigkeiten.

Zum Beispiel müssen sich die teilnehmenden Unternehmen in einer stabilen finanziellen Situation befinden und sie dürfen  nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sein. Gefördert sollen innovative Digitalisierungsprojekte, die neue Technologien in Prozessen und Produktionen berücksichtigen, neue Produkte und Geschäftsmodelle schaffen sowie Kooperationen aufbauen. Die geförderten Projekte müssen einen klaren Mehrwert für das Unternehmen und seine Partner bieten, ohne negative Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer oder die Umwelt im Kanton Glarus zu haben. Über die Höhe der Finanzhilfen entscheidet der Regierungsrat.

Die Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation tritt am 1. September 2024 in Kraft. Damit wurde die Massnahme 2.6 «Etablierung des Fördermodells für innovative Vorhaben in der digitalen Transformation» aus der Legislaturplanung 2023–2026 umgesetzt.

 

Quelle: Kanton Glarus, Public Newsroom