07. Dezember 2021
Die Förderung der Digitalisierung soll die Zukunft des Kantons prägen. In der Vernehmlassung fand die mehrteilige Digitalisierungsvorlage eine breite Zustimmung. Sie geht nun in den Landrat, der sie auf Antrag des Regierungsrates der Landsgemeinde zur Zustimmung unterbreiten soll.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Digitalisierungsvorlage der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten. Sie umfasst mehrere Teile:
- Aufbau eines elektronischen Behördenportals, um einen einheitlichen und einfachen Kommunikationskanal zur kantonalen und kommunalen Verwaltung zu schaffen
- Erlass eines Gesetzes über die digitale Verwaltung
- Rahmenkredit von 2 Mio. Fr. für die Unterstützung von Digitalisierungsprojekten
- Anpassungen beim kantonalen Stellenetat bei Annahme der Vorlage durch die Landsgemeinde
- Zusammenführung der IT von Kanton und Gemeinden beim Kanton
Die Vorlage wurde im Juni 2021 detailliert vorgestellt und ist auf der Website des Kantons umfassend dokumentiert.
Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
Die Stossrichtung der Vorlage zur Förderung der Digitalisierung stiess in der Vernehmlassung auf breite Unterstützung. Die Notwendigkeit der digitalen Transformation der Verwaltung von Kanton und Gemeinden wird anerkannt. Der Regierungsrat ist sich dabei bewusst, dass mit der vorliegenden Vorlage erst ein erster, aber umfassender Schritt auf diesem Weg gemacht wird. Neben dem Behördenportal bzw. dem Front-Office, das sich vor allem an die Bevölkerung und die Unternehmen richtet, werden der Kanton und die Gemeinden auch ihre internen Verwaltungsprozesse und -organisation anpassen – digitalisieren – müssen. Dies ist ein dynamischer Prozess, der immer wieder Anpassungen der Strategie, Prozesse und Strukturen an die technologischen Entwicklungen erfordert.
Parallelbetrieb soll vermieden werden
Damit die angestrebten Effizienzgewinne realisiert werden können, ist es aus Sicht des Regierungsrates notwendig, dass Behörden, Unternehmen und natürliche Personen, die mit Behörden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verkehren, nach einer Übergangsfrist zum digitalen Verkehr mit den Behörden verpflichtet sind. Müssten digitale und analoge Kanäle über längere Zeit hinweg parallel betrieben werden, könnten verschiedene Effizienzgewinne nicht bzw. nur beschränkt erzielt werden. Privatpersonen sollen mit den Behörden hingegen auch in Zukunft analog in Kontakt treten können. Es sollen aber Anreize für den digitalen Verkehr geschaffen werden.
Zusammenarbeit Kanton und Gemeinden
Der Regierungsrat und die Gemeinderäte halten an der gesetzlichen Pflicht zur Zusammenarbeit und dem gemeinsamen Bezug von ICT-Dienstleistungen über den kantonalen Informatikdienst fest. Eine verpflichtende Zusammenarbeit macht aufgrund der erhofften Synergien, der absoluten Grösse der Organisation und des gemeinsamen Behördenportals Sinn.
Anreiz für Digitalisierungsprojekte
Der Regierungsrat hält nach der Vernehmlassung am Rahmenkredit von 2 Millionen Franken und den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen für die Förderung der digitalen Transformation bei Privaten fest. Die entsprechende finanzielle Unterstützung dient wesentlichen Zielen aus der Digitalisierungsstrategie.
Feinschliff am Gesetzesentwurf
Der Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf aufgrund der Vernehmlassungsantworten an verschiedenen Stellen ergänzt und präzisiert. Zudem hat er einen Artikel in Bezug auf die Fragestellungen im Bereich «Open-Source-Software / Open Government Data» aufgenommen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat:
- den Gesetzesentwurf der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten,
- den Beschlussentwurf über die Gewährung eines Rahmenkredits über 2 Millionen Franken für die Förderung der digitalen Transformation der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten,
- unter Vorbehalt der Zustimmung der Landsgemeinde einer Erhöhung des Personalaufwands um 150’000 Franken für die Fachstelle digitale Verwaltung und um 400’000 Franken für IT-Projektleiter/-innen zuzustimmen.
Quelle: Kanton Glarus, Public Newsroom