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Das Konkordat zum elektronischen Datenaustausch im Justizvollzug als Übergangslösung

11. Februar 2025
Das Konkordat zum elektronischen Datenaustausch im Justizvollzug als Übergangslösung

Die Interkantonale Vereinbarung elektronischer Datenaustausch im Justizvollzug soll die rechtliche Grundlage für den elektronischen Datenaustausch bilden. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass das Konkordat zum elektronischen Datenaustausch im Justizvollzug als Übergangslösung eine Chance verdient, weist aber auf rechtliche Probleme hin.

Die interkantonale Vereinbarung elektronischer Datenaustausch im Justizvollzug soll die rechtliche Grundlage für den elektronischen Datenaustausch des Projekts Informationssystem Justizvollzug (IS-JV) und der Nutzung der Justizplattform justitia.swiss bilden. Ziel ist es, den Austausch von sensiblen Personendaten zwischen verschiedenen Kantonen zu ermöglichen und die Bedürfnisse der Polizei bei Fahndungen zu berücksichtigen. Mit der vorgeschlagenen Vereinbarung wird ausserdem den Bedürfnissen der Polizeiorgane bei Fahndungen und des UN-Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Rechnung getragen.

Der Regierungsrat sieht den Weg über ein interkantonales Konkordat als eine sinnvolle Übergangslösung, obwohl es als starr und schwerfällig gilt, da Änderungen nur mit Zustimmung aller Kantone möglich sind. Zudem wird kritisiert, dass der Entwurf nicht ausreichend auf bestehendes kantonales Recht eingeht und eine sorgfältige Überarbeitung notwendig ist, insbesondere im sensiblen Bereich des Datenschutzes. Er verlangt deshalb, dass der Entwurf sorgfältig redigiert wird.

 

Quelle: Kanton Glarus, Public Newsroom